Diese Vorschriften gelten in Deutschland
Klasse T
Für die Arbeit in einem landwirtschaftlichen Betrieb - selbständig oder angestellt, ist die Führerscheinklasse T ein Muss. Mindestalter für diese Kategorie ist 16 Jahre. Ab diesem Alter können Schlepper – auch mit zugelassenem Anhänger - mit bis zu 40 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit (bbH) gefahren werden.
Das Fahren von Schleppern mit bis 60 km/h ist erst ab 18 Jahren erlaubt. Selbstfahrende Arbeitsmaschinen dürfen bis zu einer bbH von 40 km/h gefahren werden.
Klasse L
Mit einer Erlaubnis der Klasse L können Schlepper mit einer bbH bis 40 km/h ab 16 Jahren geführt werden. Gut zu wissen: Alle Personen, die einen normalen Autoführerschein, also den B-Führerschein besitzen, haben auch automatisch die Führerscheinklasse L. So können alle Autofahrer legal Schlepper bis 40 km/h bbH fahren. Dies ist besonders für gelegentliche Mitarbeiter im landwirtschaftlichen Betrieb, wie Praktikanten oder Saisonarbeitskräfte von Vorteil.
Achtung - bei der Mitführung von Anhängern darf hierbei eine maximale Geschwindigkeit von 25 km/h unter keinen Umständen überschritten werden. Gleiches gilt für die die maximale Höchstgeschwindigkeit von selbstfahrenden Arbeitsmaschinen, die mit der Klasse L bewegt werden dürfen. Auch hier beträgt die bbH max. 25 km/h.
Klasse CE
Für die Lkws, die doch recht häufig in der Landwirtschaft eingesetzt werden, empfiehlt sich die Lkw-Klasse CE. Diese erlaubt die Kombination aus einem Kraftfahrzeug mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3500 kg und Anhänger (auch Sattelanhänger) über 750 kg. Der CE-Führerschein ist auch dann notwendig, wenn Zugmaschinen mit einer bbH von mehr als 60 km/h gefahren werden sollen.
Führerscheine für die Südtiroler Landwirtschaft:
In Südtirol gibt es laut Bauernbund über 30.000 immatrikulierte Traktoren. Zum Führen von Traktoren sieht die hiesige Straßenverkehrsordnung folgende Führerscheine vor:
Kat. A1: Diese Kategorie gilt für landwirtschaftliche Maschinen und deren Komplexe, welche die vorgegebenen Gewichts- und Umfangbeschränkungen nicht überschreiten (Breite = 1,60m, Länge = 4,00m, Höhe = 2,50m, Gesamtgewicht = 2,5 t), eine Geschwindigkeit von maximal 40 km/h erreichen und keine weiteren Personen, außer dem Fahrer, transportieren
Kat. A: wie Kat. A1, aber zusätzlich mit Fahrgästen
Kat. B: für alle landwirtschaftlichen Fahrzeuge
Kat. C: für die außerordentlichen, nicht landwirtschaftlichen Arbeitsmaschinen
Achtung: Alle landwirtschaftlichen Betriebe sind laut dem Abkommen der Staat-Regionen-Konferenz von 2012 zu einer spezifischen Ausbildung für die Verwendung von bestimmten Arbeitsmitteln verpflichtet. Diese sieht einen Auffrischungskurs zur Verwendung des Traktors vor, der alle 5 Jahre gemacht werden muss.
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