Rechtliche Vorgaben
Land- und Forstwirte, die in Deutschland im Auftrag von Kommunen Winterdienst leisten, können ein grünes Kennzeichen verwenden und sind von der Kfz-Steuer befreit. Führen sie den Winterdienst für Gewerbebetriebe oder Privatpersonen durch, wird die Kfz-Steuer fällig. Bei gelegentlichem gewerblichem Einsatz der steuerbefreiten Fahrzeuge kann das grüne Kennzeichen nach vorheriger Anmeldung beim Hauptzollamt und Entrichtung der Steuer für die Dauer des Einsatzes, mindestens jedoch für einen Monat, beibehalten werden.
Ausnahmesituationen im Winter
Im Katastrophenfall, der vor allem in Gebirgsregionen im Winter eintreten kann, ist es darüber hinaus ratsam, sich vor einem Katastropheneinsatz beim Bürgermeister oder beim örtlichen Krisenstab über die rechtliche Situation zu informieren und sich einen Auftrag erteilen zu lassen.
Versicherungsschutz
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist der Versicherungsschutz. Vor Winterdiensteinsätzen sollte mit der eigenen Kfz- und Haftpflichtversicherung geklärt werden, ob der Winterdienst mitversichert ist. Eine entsprechende Zusatzversicherung kann sich lohnen. Wichtig ist auch, mit der Kommune zu klären, wer für Schäden aufkommt, die während des Winterdienstes entstehen, z.B. durch verschobenen Kanaldeckel oder Beschädigungen an Bordsteinen und Straßen.
Winterdienstfahrzeuge im Einsatz
Winterdienstfahrzeuge müssen bestimmte Kennzeichnungen aufweisen. Dazu gehören gelbe Rundumleuchten, Begrenzungsleuchten und Warnschilder. Somit kann ein Schneeräumschild auch breiter als 3 m sein.
Landwirte und Lohnunternehmer setzen für die Schneeräumung und den Winterdienst häufig Traktoren mit Breitreifen ein, die bis zu 3 m breit sein dürfen. In der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung gibt es keine strengen Vorschriften für die Abmessungen von Schneeräum- und Winterdienstfahrzeugen.
Wichtig ist jedoch, dass der Fahrer für den Einsatz verantwortlich ist. Die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) enthält Vorgaben zur Kennzeichnung von Winterdienstfahrzeugen, u. a. gelbes Blinklicht, hochgesetzte Zusatzscheinwerfer, wenn die normalen Scheinwerfer verdeckt werden, und besondere Beleuchtungsvorschriften für ausladende Schneeräumgeräte. Wird die Beleuchtung durch Anbaugeräte verdeckt, muss sie am Anbaugerät wiederholt werden.
Praktische Tipps
Beim Winterdienst mit dem Traktor sind auch einige praktische Aspekte zu beachten. So sollten z.B. an Hofausfahrten, Straßenmündungen und Kreuzungen Kamera-Monitor-Systeme (VKMS) eingesetzt werden. Diese Systeme helfen, den Überblick zu behalten und sicher zu arbeiten. Nach der Installation eines zertifizierten VKMS wird eine abschließende Kontrolle empfohlen.
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