Immer wieder kommt es zu Unfällen beim Traktorfahren. Da ist es gut, dass seit den 70er-Jahren die Pflicht besteht, neue Raupenfahrzeuge mit einem Überrollbügel auszustatten. So kann in den meisten Fällen Schlimmeres verhindert werden. Doch es gibt auch eine Ausnahme.
Klare Regeln für die Landwirtschaft
Die landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft in Deutschland setzt fest, dass alle Traktoren, die bei landwirtschaftlichen Tätigkeiten zum Einsatz kommen, mit einem sogenannten Schutzbügel ausgestattet werden müssen. So soll die Verletzungsgefahr beim Überschlagen am Hang drastisch reduziert werden. Dieser Sturzbügel – wie er auch genannt wird, ist dabei unheimlich stabil und unverformbar, damit der Fahrer genügend Platz hat, sich im Notfall zu befreien. Wichtig: Der Schutzbügel Marke Eigenbau ist nicht erlaubt, man sollte unbedingt auf zertifizierte Hersteller und ebensolche Überrollbügel setzen. Bei modernen Schleppern kann man sich das Nachrüsten sparen, hier sind diese in der Fahrerkabine bereits integriert.
Ausnahme Privatgebrauch
Wer seinen Traktor rein privat nutzt, braucht nicht zwingend einen Überrollbügel. Besonders freuen wird diese Regelung Liebhaber von historischen Traktoren. Aber – sobald ein privat genutzter Traktor doch zum Einsatz in der Landwirtschaft kommt, braucht es diese Sicherheitsvorkehrung unbedingt!
Geier ist mit seinen hoch spezialisierten und sicheren Raupentraktoren ein zuverlässiger Partner für die Landwirtschaft. Die mit innovativem Zubehör ausgestatteten Fahrzeuge wurden speziell für den Einsatz in steilen Lagen und Hängen sowie bei eingeschränkten Platzverhältnissen in Weinberg und Obstanbau konzipiert. Sie sind klein, wendig, kraftvoll und leistungsstark. Gerne erläutern wir Ihnen die Eigenschaften und Stärken unserer Raupenfahrzeuge für den Winterdienst im Detail. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.